Forstliches Gutachten 2021
Das Forstliche Gutachten wird alle drei Jahre durchgeführt und dient insbesondere als Grundlage für den Dialog zwischen den Grundbesitzenden (Jagdrechtsinhabende) und den Jagdausübungsberechtigten und damit für die Zielvereinbarung über den Abschuss von Rehwild. Für die Erstellung des Forstlichen Gutachtens sind in den kommunalen und gemeinschaftlichen Jagdbezirken die unteren Forstbehörden verantwortlich, in den staatlichen Jagbezirken ist dies ForstBW.
Die Ergebnisse des Forstlichen Gutachtens können als Grundlage genutzt werden um Lösungsstrategien zu entwickeln, wie die Waldverjüngung trotz Wildverbiss gelingen kann. Dabei sind insbesondere der Waldbegang und die Zielvereinbarung zum Abschuss von Rehwild wichtige Schritte, die auf den Ergebnissen des Forstliche Gutachtens aufbauen sollten.
© Christof Janko
Weitere Informationen:
- Zum Gutachten 2021
- Zur Seite "Forstliches Gutachten": https://www.wildtierportal-bw.de/de/p/jagd-und-jagdrecht-in-bw/forstliche-gutachten-1121.html