Wildschäden

Basierend auf gesetzlicher Grundlage ist in der Regel der Jagdausüberberechtigte per Pachtvertrag verpflichtet, die durch Schalenwild verursachten Schäden  bei den Grundstücksbewirtschaftern auszugleichen. Die Wildforschungsstelle des Landes bildet anerkannte Wildschadensschätzer/-innen aus, welche diese Schäden unabhängig begutachten und bewerten.

Wildschwein auf Nahrungssuche © panthermedia

Aktuelles

WILD- UND JAGDSCHADEN

AUS- UND WEITERBILDUNG WILDSCHADENSCHÄTZER - HINTERGRUND UND ZIEL

Um einheitliche Ausbidungsstandards und qualitativ gleichwertige Wildschadensschätzungen für alle Feldflächen in Baden Württemberg zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber mit Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG 01.04.2015) die Anforderungen an die Wildschadensschätzer/-innen erstmalig konkretisiert. In diesem Zusammenhang kam es auch zu Änderungen im Verfahrensablauf zur Wildschadenschätzung im Feld für Baden Württemberg.

 

AUSBILDUNGSSTRUKTUR UND METHODIK

Die Ausbildung der Wildschadensschätzer/-innen erfolgt durch die Wildforschungsstelle (WFS)  die Ihren Dienstsitz am Landwirtschaftlichen Zentrum Baden-Württemberg (LAZBW) hat und dem Landesjagdverband (LJV) Baden Württemberg.

Inhalte dieser Ausbildung sind Wildtierökologische Kenntnisse, Wildschadensersatzrecht, Wildschäden im Feldrevier, Wildschadensabwehr, Anwendung des Schätzrahmens, Mindestanforderungen bei der Gutachtenerstellung, Konfliktmanagement und praktische Übungen zur Berechnung von Wildschäden im Feld. Zum Abschluss der angebotenen Lehrgänge (WFS, LJV) erfolgt eine schriftliche Lehrgangsprüfung durch die Wildforschungsstelle. Die Wildforschungsstelle des Landwirtschaftlichen Zentrum Baden Württemberg stellt nach bestandener Prüfung eine Lehrgangsbescheinigung aus, welche den Teilnehmer berechtigt, sich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde als Wildschadensschätzer anerkennen zu lassen.
Darüber hinaus bietet die Wildforschungsstelle jährliche Weiterbildungen an, welche mindestens alle fünf Jahre durch die anerkannten Wildschadensschätzer/-innen wahrgenommen werden müssen, um weiterhin bei den zuständigen unteren Jagdbehörden anerkannt zu werden.

Zeitraum: fortlaufend

 

Entwicklungsprojekt zur „Stärkung der Jagdgenossenschaften und Unterstützung der Wildschadensschätzer“

Die Wildforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg (WFS) am Landwirtschaftlichen Zentrum für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg (LAZBW) ist mit einem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur „Stärkung der Jagdgenossenschaften und Unterstützung der Wildschadensschätzer“ beauftragt worden.

Mit dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) wurden die Rechte im Rahmen der Selbstverantwortung der Jagdrechtsinhaber/-innen aller Jagdbezirksarten gestärkt. Die Jagdgenossenschaften tragen insbesondere durch jagdpachtvertragliche Vereinbarungen und die Jagdpächterauswahl oder die ggf. zu treffende Entscheidung zur Bejagung durch beauftragte Jäger die Verantwortung für die Ausgestaltung der Jagd auf ihren Grundflächen.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt gemeinde- und selbstverwaltete Jagdgenossenschaften bei ihren vielfältigen Aufgaben. Dazu zählt die umfassendere Wahrnehmung der eigenen Rechte und sich besser zu organisieren. Die Selbstverwaltung und Übernahme von Verantwortung wird durch entsprechende Hilfestellungen gefördert. In organisatorischen Fragen kann dabei auf das Wissen der Wildforschungsstelle zurückgegriffen werden.

Im Rahmen des Projekts sollen Musterdokumente wie Jagdgenossenschaftssatzungen, Pachtverträge oder andere Vereinbarungen ausgearbeitet und Informationsmaterialien für die Jagdgenossenschaften erstellt werden. Weitere Aufgaben sind die Vorbereitung und Durchführung von Schulungen und Fortbildungen für Jagdgenossenschaften und Gemeinden. Durch Newsletter oder Entwicklung eines Netzwerks über das Wildtierportal soll der gemeinsame Austausch der jeweiligen Akteure und wechselseitige Kommunikation verbessert werden. Zielsetzung ist, einen Leitfaden für selbstverwaltete Jagdgenossenschaften sowie einen Musterpachtvertrag zur Verfügung zu stellen.

Die zweite Säule des Projekts bildet die Unterstützung der Wildschadensschätzer/-innen durch den Aufbau eines Netzwerks und Bereitstellung von aktuellen Informationen zur Unterstützung der täglichen Arbeit in Feld und Flur. Das Land Baden-Württemberg leistet auch hier konkrete Unterstützungsleistungen der Wildschadensschätzer. Dies geschieht unter anderem durch Vorbereitung regionaler Treffen zum fachlichen Austausch, durch rechtliche Bewertungen oder Abgabe von Handlungsempfehlungen in Fragen des Wildschadensausgleichs. Zielsetzung ist, bereits vorhandene Netzwerke zu stärken.

In einem ersten Schritt soll ein Informationsverteiler ausgearbeitet werden, mit dem sachliche Informationen über aktuelle Entwicklungen wie rechtliche Änderungen an die Jagdgenossenschaften und Wildschadensschätzer übermittelt werden, um deren Tätigkeit zu erleichtern.

Als Ansprechpartner an der Wildforschungsstelle steht Peter-Thomas Issler unter 07525 / 942-491 oder per E-Mail unter peter-thomas.issler@lazbw.bwl.de zur Verfügung

 

 

© Wildforschungsstelle Baden-Württemberg

Wildschaden im Maisfeld © Wildforschungsstelle Baden-Württemberg

Wildschaden APP für Android und Apple Geräte

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Diese App steht für Android- sowie für Apple Geräte zur Verfügung:
 

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LAZBW - Wildforschungsstelle - Wildschaden App für Android und Apple Geräte

Toralf Bauch

Schalenwildmanagement an der Wildforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg (WFS)

Atzenberger Weg 99

88326 Aulendorf

toralf.bauch@lazbw.bwl.de

+49 (0) 7525 942-346