RobA - Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan
Seit dem 1.4.2016 entscheiden Verpächter und Pächter aller Reviere in Baden-Württemberg gemeinsam über entsprechende Vereinbarungsinhalte zur Rehwildbewitschaftung.
Rehwild in Deckung © PantherMedia
Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan (RobA)
Bis zum 01.04.2016 gab es ein Abschussplan für Rehwild, welcher maßgeblich von behördlicher Seite bestimmt wurde. Im Rahmen der Entbürokratisierungsoffensive des Landes Baden-Württemberg wurde ab dem Jahr 2007 in verschiedenen Regionen Baden-Württembergs in einem ergebnisoffenen Modellversuch untersucht, welche Auswirkungen ein Verzicht der behördlichen Einflussnahme auf die Abschussplanung bei Rehwild hat. Nach einem erfolgreichen mehrjährigen Umsetzungsversuch wurde als zukünftiges Verfahren am 01.04.2016 die Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan für alle Reviere in Baden-Württemberg eingeführt (JWMG §34 (2)).
Ziel dieses neuen dialogorientierten Verfahrens ist es, dass die beiden Basispartner als Verpächter und Pächter von Jagdrevieren gemeinsam vor Ort anhand der vorgefundenen Rahmenbedingungen eine Zielvereinbarung zur effektiven Bejagung des Rehwildes treffen. Die dabei getroffen Vereinbarungsinhalte stellen die Leitplanken für eine Schwerpunkt und zielorientierte Rehwildbejagung unter den Aspekten zukünftiger waldbaulicher Erfordernissen da. Im Gegensatz zur früheren behördlichen Abschussplanung, welche einen bürokratischen Verwaltungsakt darstellte, in welchem nur auf die zahlenmäßige Umsetzung eines Abschusszieles auf der Gesamtfläche gesetzt wurde, wird bei der neuen Verfahrensweise durch die Konkretisierung waldbaulicher Ziele und einer Schwerpunktbejagung die Umsetzung von flächengenaueren Zielsetzungen erreicht.
Als wichtige Entscheidungshilfe für die Konkretisierung von waldbaulichen Zielsetzungen in den Zielvereinbarungen steht den Jagdrechtsinhabern und Jagdausübungsberechtigten das forstliche Gutachten zur Verfügung (JWMG §34 (1)). In diesem wird den Basispartner nicht nur die Einschätzung der Verbissintensität bei den einzelnen Baumarten aufgezeigt, sondern auch die Probleme bei der Erreichung waldbaulicher Ziele und die Flächen mit den wichtigsten Verjüngungsschwerpunkten im Zeitraum für die nächsten drei Jahre. Dies ermöglicht Basispartnern ohne fachliches Hintergrundwissen sich mit der Materie zu befassen und waldbauliche Ziele sowie eine flächenbezogene Schwerpunktbejagung zu konkretisieren. Bei ungeklärten Fragen bzw. bei regional entstehenden Kontroversen steht der Projektmitarbeiter des abgeschlossenen Modellversuches der Forschungsstelle beratend zur Verfügung.
Die vielfältigen Vorteile der Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan haben zu dessen Einführung im Jahr 2016 geführt. Durch die intensivere Kommunikation im Rahmen dieses dialogorientierten Verfahrens setzen sich auch Jagdrechtsinhaber verstärkt mit den Aufgaben als Vertreter des Jagdrechts auseinander. Die klimabedingt hervorgerufenen Waldschäden und den daraus resultierenden notwendigen Waldumbau hin zu klimatoleranten Wäldern wird in der Zukunft eine weitere Intensivierung des Dialoges zwischen den Basispartnern notwendig machen. Da dies eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt gelingt dieses nur, wenn alle Interessengruppen ihren Beitrag für diese wichtigen übergeordneten Ziele erbringen.
Rehgeiß mit Kitzen © Wildforschungsstelle Baden-Württemberg