Tierkrankheit Afrikanische Schweinepest (ASP)
Die Afrikanische Schweinpest (kurz: ASP) ist eine Viruserkrankung ausgelöst durch das Afrikanische Schweinepest – Virus. Der Name deutet neben dem ursprünglichen Verbreitungsgebiet der Krankheit in Afrika hin und das die Krankheit nur für Schweine und schweineartige Tiere gefährlich ist. Bei dem ASP-Virus handelt es sich um ein behülltes, doppelsträngiges DNA-Virus der Familie Asfarviridae, dem bisher einzigen bekannten Virus dieser Familie.
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STECKBRIEF
Erreger | Afrikanisches Schweinepest Virus (ASP-Virus) [DNA-Virus] |
Betroffene Arten | Wildschweine, Hausschweine und andere schweineartige |
Bedeutung für den Menschen | Wirtschaftlicher Schaden (Fleischproduktion) |
Übertragungswege | Kontaktübertragung, Umweltübertragung, Lebensmittelübertragung, Vektorübertragung |
Überlebensfähigkeit | Lang (Monate bis Jahre) |
Sterblichkeit | >90% |
Impfung | nicht vorhanden (Stand 03.2021) |
Besonderheiten | unspezifische Symptome |
Situation in Baden-Württemberg
Situation in Baden-Württemberg
Bisher ist kein Fall der Afrikanischen Schweinepest beim Wildschein in Baden-Württemberg aufgetreten. Seit September 2020 befindet sich die ASP jedoch Deutschland (Brandenburg & Sachsen).
Die Gefahr eines Eintrages der ASP durch kontaminierte Lebensmittel wird derzeit als hoch eingestuft (FLI- Risikobewertung ASP), daher wird sowohl das passive und aktive Monitoring verstärkt und das Land Baden-Württemberg hat eine Reihe an Maßnahmen zur Prävention und Vorbereitung gegen Afrikanische Schweinepest getroffen. (Verlinkung Prävention & Management)
Symptome
Symptome
Wildschweine, die sich mit der Afrikanische Schweinepest infizieren sterben mit einer Wahrscheinlichkeit von über 90%. Die Tiere entwickeln nach relativ kurzer Zeit eine Viremia und leiden an hohem Fieber, Atemnot, Husten, Durchfall und Erbrechen. Im Verhalten äußert sich dies in einer Bewegungsunlust (Apathie) und verminderter Nahrungsaufnahme sowie verlängerten Ruhephasen in der Aktivität. Der Tod kann auch plötzlich eintreten, sodass die verendeten Wildschweine auch in offenen Bereich verenden, was für Wildtiere eher untypisch ist.
Die äußerlichen Symptome des Hausschweins (Blaufärbung der Haut durch Einblutungen) lassen sich aufgrund der dichten Beharrung der Wildschweine relativ selten beobachten.
Die Organe und Schleimhäute weisen punktförmige Blutungen und können daher relativ einfach der ASP zugeordnet werden.
Proben & Monitoring
Proben & Monitoring
Zum Monitoring der Afrikanischen Schweinepest werden in Baden-Württemberg tot aufgefundene Wildschweine (passives Monitoring) sowie ein Teil der jagdlich erlegten Wildschweine (Aktives Monitoring) auf das Virus der ASP und Antikörper getestet.
Sollten Sie selbst ein totes Wildschwein finden verständigen, Sie bitte ihr lokales Veterinäramt (Verlinken) damit das Tier ordnungsgemäß beprobt und sicher entsorgt werden kann.
Prävention & Management
Prävention
Eintrag in die Wildschweinpopulation
Einen Eintrag in einer Wildschweinpopulation zu bekämpfen, stellt jedoch eine größere Herausforderung dar, da hier kein direkter Zugriff auf die Tiere gegeben ist und das Virus zudem eine lange Haltbarkeit in der Umwelt aufweist. Um diese Herausforderung zu meistern, wurde im Sommer 2018 das fachübergreifend aufgebaute ASP-Kompetenzteam (ASP-KT), bestehend aus Vertretern von Veterinär-, Forst-, Landwirtschaftsbehörden und der Wildtierbiologie an der Wildforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg (LAZBW, Aulendorf) etabliert, um Maßnahmen bei einem lokalen, singulären Ausbruch fachlich und praktisch aufzuarbeiten. Das Team wurde bewusst interdisziplinär aufgestellt, um schon vor einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest die verschiedenen betroffenen Bereiche der Fachverwaltungen in den Planungen zu berücksichtigen und zu vernetzen und die Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise bei der Vorbereitung als auch bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest zu unterstützen.
ASP-Seuchenbekämpfung ist Aufgabe der Stadt- und Landkreise
Da jeder Landkreis bzw. Stadtkreis verantwortlich für die auf seinem Zuständigkeitsgebiet umzusetzenden Bekämpfungsmaßnahmen ist, ist eine weitere, zentrale Aufgabe des Teams die Wissensvermittlung der erarbeiteten Erkenntnisse an die unteren Verwaltungsbehörden des Landes Baden-Württemberg. Hierzu müssen die Kreise die allgemeinen Maßnahmen auf Besonderheiten und Spezifika in ihren einzelnen Kreisen anpassen. Die angeordneten Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP müssen teilweise über mehrere Jahre aufrechterhalten werden, wie es bereits im Osten von Deutschland in den betroffenen Bundesländern (Sachsen, Brandenburg und Mecklen-burg-Vorpommern) der Fall ist.
Sollte ihr Stadt- oder Landkreis durch ASP betroffen sein, können sie Informationen zu geltenden Regelungen und Beschränkungen der Allgemeinverfügung entnehmen. Wenden sie sich hierzu an ihren Stadt- oder Landkreis.