Luchs

Das Luchsmonitoring hat zum Ziel, das Vorkommen von Luchsen in Baden-Würrtenberg zu erfassen und ihre Ausbreitung über längere Zeiträume hinweg zu beobachten

Luchsmonitoring

Das Wildtierinstitut der Forstlichen Versuchs und Forschungsanstalt ist durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit dem Monitoring von Luchsen beauftragt. Jegliche Hinweise wie Sichtungen, Fotofallenbilder, Losungsfunde, Risse, Fährten, die auf die Anwesenheit von Luchsen hindeuten werden dokumentiert und überprüft.

Hinweise aus der Bevölkerung, insbesondere aus der Jägerschaft, sind ein wertvoller Bestandteil des Monitorings. Die Wild­tier­be­auf­trag­ten der Landkreise unterstützen diese Arbeit vor Ort. Wenn weitere Informationen erforderlich sind, können durch ein intensiveres Fotofallenmonitoring oder die gezielte Suche nach Hinweisen wie Losung oder Fährten weitere Daten gewonnen werden. Als besondere Maßnahmen des Monitoring können einzelne Tiere gefangen und mit einem Halsbandsender ausgestattet werden. Dadurch lässt sich die Raumnutzung der Tiere sehr detailliert nachvollziehen.
 

luchs auf wildkamera

© Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg

SCALP-​Kriterien

Die Prüfung und Bewertung der dokumentierten Hinweise anhand fester Fachkriterien, den international anerkannten SCALP-Kriterien, ist dabei unerlässlich:

„Eindeutiger Nachweis“, „bestätigter Hinweis mit starkem Verdacht“ oder „unbestätigter Hinweis“. Außerdem gibt es Negativmeldungen, also Hinweise, die nachweislich nicht auf einen Luchs zurückzuführen sind, sowie „kBm“, Fälle bei denen aufgrund mangelnder Indizienlage und unzureichender Information keine Bewertung möglich ist (z.B. Risse oder Totfunde, die für eine Bewertung zu alt sind).

  • C1 (eindeutiger Nachweis): „hard facts“ wie Totfunde, Fotos, Fang oder genetische Nachweise
  • C2 (bestätigter Hinweis mit starkem Verdacht): von Experten überprüfte und bestätigte Hinweise wie Risse, Haare, Kotfunde oder Trittsiegel
  • C3 (unbestätigter Hinweis): alle Beobachtungen und Lautäußerungen sowie von der Allgemeinheit gemeldete Risse, Haare, Kotfunde oder Trittsiegel, die nicht von Experten überprüft werden konnten
  • Negativ: Luchs oder Wolf kann als Verursacher ausgeschlossen werden
  • k.B.m. (Keine Bewertung möglich): Hinweise zu denen aufgrund fehlender Mindestinformationen keine Einschätzung möglich ist.

Auf Basis dieser Daten werden das Vorkommen und die Verbreitung von Luchsen in Baden-Württemberg dokumentiert.

Das Bundesamt für Naturschutz veröffentlicht jedes Jahr die Er­geb­nis­se des Mo­ni­to­rings.

Freilassung des besenderten Luchses "Toni" im Nordschwarzwald

Felix Böcker

Forstliche Versuchs-und Forschungsanstalt - Abteilung FVA-Wildtierinstitut

Wonnhaldestr. 4

79100 Freiburg

Felix.Boecker@forst.bwl.de

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