Fachberatung

Haben Sie Fragen zu Wildtieren, der Jagd oder den Umgang mit Wildtieren  - wenden Sie sich an unsere Fachberatung.

Das Land Baden-Württemberg bietet Ihnen kompetente Ansprechpartner und Handlungsempfehlungen an, um sich über Wildtiere zu informieren und um bestehende Mensch-Wildtier-Konflikte zu entschärfen.

 

© Wildtierportal Baden-Württemberg

Fachberatung Fachberatung

Als Ansprechpersonen stehen für Sie bereit:

Wildtierbeauftragte und Netzwerkpersonen Fachberatung

Wildtierbeauftragte

Im dicht besiedelten Baden-Württemberg überschneiden sich häufig die Lebensräume von Menschen und Wildtieren. Menschen nutzen beispielsweise Wälder und Wiesen für Erholungs- und Freizeitaktivitäten. Diese Aktivitäten finden gewissermaßen im Wohnzimmer der Wildtiere statt und können diese stören. Auf der Suche nach Futter wagen sich aber auch manche Wildtiere bis in die Städte vor. Um Konflikte zu vermeiden und ein friedliches Miteinander zu ermöglichen müssen daher Kompromisse entwickelt werden.

Ein guter Kompromiss entsteht dann, wenn Vertreter aus Behörden, Wissenschaft, Verbänden und der Zivilbevölkerung zusammenarbeiten. Doch wer bringt sie zusammen? Die Schlüsselpersonen in diesem Prozess sind die in § 61 JWMG genannten Wildtierbeauftragten. Sie sind in ihren Landkreisen die Experten für wildtierbezogene Fachberatung und bringen die zuständigen Akteure an einen Tisch. Hier begleiten sie die Entwicklung von Managementmaßnahmen und vermitteln zwischen den verschiedenen Interessengruppen.

Als Kommunikationstalente koordinieren die Wildtierbeauftragten zudem das Wildtiermonitoring in den Landkreisen und informieren die Bevölkerung über wichtige Ereignisse. Um selber stets informiert zu sein tauschen sie sich regelmäßig mit den staatlichen Forschungseinrichtungen FVA, WFS und LUBW aus. Die Wildtierbeauftragten sind also echte Alleskönner!

Netzwerkpersonen

Die Netzwerkpersonen sind die helfenden Hände der Wildtierbeauftragten beim Wildtier-Monitoring. Sie kommen z.B. aus dem Forstbereich, der Jagd, Naturschutz oder der Verwaltung und unterstützen die Wildtierbeauftragten beim Erfassen von Wildtierhinweisen. Ihre Erfahrung und ihr Fachwissen bringen sie außerdem in die vielfältigen Aufgaben des Wildtiermanagements ein. Die Gruppe der Netzwerkpersonen wird von den Wildtierbeauftragten in ihrem jeweiligen Landkreis eigenständig gemanagt.

Wildtierbeauftragte in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg sind die Wildtierbeauftragten (WTB) die zentralen Ansprechpersonen rund um das Thema Wildtiere auf Landkreisebene. Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere die fachliche Beratung bei wildtierbezogenen Fragen, das Wildtiermonitoring sowie Öffentlichkeitarbeit. 

Berufsjäger

Die Berufsjäger des Landes Baden -Württemberg informieren und unterstützen Sie bei der effektiven Bejagung des Schwarzwildes.

Um Jäger und Jagdgenossen bei dieser Herausforderung bestmöglich zu unterstützen, bieten Revierjäger der Wildforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg ein professionelles und kostenloses Beratungs- und Fortbildungsangebot, wie beispielsweise eintägige Drückjagdseminare, an.

Mehr Info auf der Seite der Berufsjäger

Wildtierschützer

Helfer im Revier

Wildtierschützerinnen und -schützer (WTS) spielen in Baden-Württemberg eine wichtige Rolle im Wildtiermanagement. Nach § 48 JWMG sind Wildtierschützer Personen, die von der Jägerschaft (Jagdausübungsberechtigte) beauftragt werden können, Aufgaben der Hege und des Wildtiermanagements in einem oder mehreren Jagdrevieren zu übernehmen.

Die Wildtierschützerinnen und -schützer dienen dann auch öffentlichen Stellen und Privatleuten als Kontaktpersonen bei Fragen der Hege und Lebensraumgestaltung, des Wildtiermonitoring, der Jagd in Schutzgebieten in Abstimmung mit der zuständigen Behörde, des Umgangs mit Wildtieren im Siedlungsraum und bei Unfällen mit Wildtieren.

JWMG § 48 Wildtierschutz

Ausbildung

Der „Jagd-Natur-Wildtierschützerverband BW e.V.“ ist für die Sicherstellung der Ausbildung zuständig. Grundsätzlich kann jede Person, die einen gültigen Jagdschein besitzt und einen Ausbildungslehrgang zum Wildtierschützer absolviert hat, von der unteren Jagdbehoerde für die Aufgabe ernannt werden.

Jagd-Natur-Wildtierschützerverband Baden-Württemberg e.V.

Stadtjägerinnen und Stadtjäger

Management von Wildtieren in der Stadt

Durch das zunehmende Vorkommen von Wildtieren in Siedlungsräumen ist es von zentraler Bedeutung, einen speziell qualifizierten Ansprechpartner im Umgang mit Wildtieren im Siedlungsraum zur Verfügung zu stellen. Durch die Einführung von Stadtjägerinnen bzw. Stadtjägern im Jahr 2020 wurde im JWMG eine neue gesetzliche Möglichkeit geschaffen, um das Wildtiermanagement im Siedlungsraum stärker zu professionalisieren und an die zukünftigen Bedürfnisse anzupassen.

Stadtjägerinnen und Stadtjäger können daher in Fragen des Wildtiermanagements und in Fragen zu Wildtieren in befriedeten Bezirken beraten und dürfen nach festgelegten Maßgaben die Jagd in befriedeten Bezirken ausüben. Sie sind Ansprechpartner für die Bevölkerung und erfüllen wichtige Aufgaben, was sowohl der Information, Beratung und Duldung von Wildtieren, als auch der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Siedlungsräumen dient.

Diese Fachberatung trägt maßgeblich dazu bei, dass die Akzeptanz von Wildtieren seitens der Bürgerinnen und Bürger weiter erhöht und etwaige Konflikte durch Beratung entschärft werden können. Bei ihrer Arbeit und bei Anfragen aus der Bevölkerung arbeiten Stadtjäger und Wildtierbeauftragte (§ 61 Abs. 1 JWMG) eng zusammen und unterstützen sich gegenseitig.

§ 13a JMWG - Stadtjägerinnen und Stadtjäger Wildtiermanagement im Siedlungsraum

Jagd in der Stadt?

Die Jagdausübung in der Stadt ist eine Aufgabe, die speziellen Anforderungen unterliegt (z.B. Sicherheit, jagdliche Mittel, Tierschutz), und ist daher nicht mit der klassischen Jagd in Wald und Flur zu vergleichen. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn präventive Maßnahmen keinen Erfolg versprechen oder soweit dies aus Gründen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich ist. Da diese eine Spezialaufgabe darstellt, soll die Jagd in Siedlungsräumen daher vornehmlich durch Stadtjäger durchgeführt werden.

Stadtjäger handeln stets im Rahmen ihrer Einsetzung. Um ihre Aufgaben fachgerecht erfüllen zu können, ist eine spezielle Ausbildung notwendig. Die Ausbildung zur Stadtjägerin oder zum Stadtjäger beinhaltet die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten, um die Aufgaben sicher, rechtskonform und tierschutzgerecht zu erfüllen. Die Ausbildung umfasst insbesondere den Erwerb von Kenntnissen zu

  • Kommunikation und Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, Behörden und weiteren relevanten Gruppen,
  • Präventions- und Konfliktmanagement im Siedlungsraum,
  • Kenntnisse zu Wildtierökologie, Wildtierkrankheiten und Konfliktpotenzialen durch städtische Wildtiere,
  • Möglichkeiten und Grenzen der Vergrämung und
  • Einsatz von jagdlichen Mitteln im befriedeten Bezirk sowie die
  • in diesem Kontext relevanten rechtlichen Grundlagen (z.B. Jagdrecht, Waff enrecht, Naturschutzrecht). 
Informationen zur Stadtjägerausbildung und Stadtjägern Informationen zur Ausbildung

Stadtjäger in den Medien

Stadtjägerinnen und Stadtjäger sind Experten, die immer dann gerufen werden, wenn zwischen Menschen und Wildtieren Konflikte entstehen. Ob Waschbär im Garten oder Marder auf dem Dachboden. Das Fernsehen hat Stadtjäger bei ihrer  vielfältigen Arbeit begleitet.  

Videos zum Stadtjäger

Gemeinden können Stadtjägerinnen und Stadtjäger einsetzen

Mit den Stadtjägerinnen und Stadtjägern wird den Kreisen und Gemeinden das Angebot eröffnet, auf Fachkräfte zurückgreifen zu können, die in Bezug auf Information, Beratung, Kommunikation, Prävention und den Einsatz von jagdlichen Mitteln innerhalb von Siedlungsräumen spezialisiert sind. Um Mensch-Wildtier-Konflikte professionell zu befrieden, können Gemeinden speziell ausgebildete Stadtjägerinnen und Stadtjäger einsetzen.

Erst Anerkennung, dann Einsetzung

Die Anerkennung von Stadtjägerinnen und Stadtjägern durch die unteren Jagdbehörden ist von deren Einsetzung durch die Gemeinden zu unterscheiden. Die für die Ausstellung des Jagdscheins zuständige untere Jagdbehörde erkennt eine Person auf Antrag als Stadtjägerin oder Stadtjäger mit landesweiter, unbefristeter Geltung durch Ausstellen eines Ausweises an. Die Anerkennung signalisiert den Kommunen, dass es sich bei der anerkannten Person um eine qualifizierte Fachkraft handelt. Die Anerkennung als Stadtjägerin oder Stadtjäger berechtigt für sich jedoch noch nicht zur Wahrnehmung von Aufgaben oder zur Jagdausübung im befriedeten Bezirk. Hierfür bedarf es auf Grund der Sicherheitsrelevanz der Tätigkeit der konkreten Einsetzung durch die jeweilige Gemeinde. Nur wer durch die jeweilige Gemeinde eingesetzt ist, darf dort als Stadtjägerin oder Stadtjäger tätig sein und die Jagd in befriedeten Bezirken ausüben

 

Flatterband Herdenschutz © FVA