FÖRDERUNG VON ANERKANNTEN NACHSUCHENGESPANNEN – FÖRDERUNG VON JAGDLICH ERFORDERLICHEN NACHSUCHEN (seit Jagdjahr 2022/2023)

Für die anerkannten Nachsuchengespanne ist die InfraWild-Förderung auf alle jagdlich notwendigen Nachsuchen erweitert worden. Dies bedeutet, dass nunmehr für alle jagdlich notwendigen Nachsuchen ein Einsatztag abgerechnet werden kann, so z. B. bei Einzeljagden oder bei Verkehrsunfällen. Die Förderleistung bezieht sich immer auf einen Tag. D. h. bei mehreren Nachsuchen am gleichen Tag, kann einmalig nur für diesen Tag eine Förderleistung gewährt werden.

Die anerkannten Nachsuchengespanne erhalten auf Antrag für jeden jagdlich notwendigen Nachsucheneinsatztag eine Förderung. Diese Förderung kann nur unter Einhaltung bestimmter Bedingungen gewährt werden. So muss beispielsweise jeder Einsatz auch als Eintrag in den Nachsuchenberichten des Landesjagdverbands BW (LJV) vermerkt sein.

Allgemeine Informationen:

1.    Förderfähig sind nur jagdlich notwendige Nachsuchen. Dazu zählen Nachsuchen und Kontrollsuchen bei allen Jagdarten, beispielsweise bei Einzeljagd, Bewegungsjagd, Drückjagd, Kreisen usw. Ebenfalls förderfähig sind Nachsuchen und Kontrollsuchen bei Verkehrsunfällen und sonstigem verletzten Wild.
Nicht förderfähig sind Übungssuchen oder Suchen zur Fort- und Weiterbildung.

2.    Nur anerkannte Nachsuchengespanne, die vom LJV anerkannt und in Besitz eines entsprechend gültigen Ausweises sind, können diese InfraWild-Förderungen erhalten.

3.    Kein Einsatz im eigenen Revier.

4.    Eintrag im Nachsuchenbericht des LJV ist für jede Nachsuche notwendig.

Hinweise für die Abrechnung:

1.    Erst nach erfolgter Nachsuche (tatsächlicher Einsatz) darf eine Bestätigung dieses Einsatzes erfolgen (keine Bestätigung vor der Jagd; keine Bestätigung für Bereitschaftsdienst o. ä.).

2.    Auch bei mehreren Nachsuchen an einem Tag ist nur ein Einsatztag für Hundeführer und Hund abrechenbar.

3.    Erforderliche Unterschriften:
Revierinhaber oder Jagdleiter bestätigen auf dem InfraWild-Nachsuchengespann-Formular-BWAN in der Abrechnungszeile mit ihrer Unterschrift:
a.    Das Vorliegen einer jagdlich notwendigen Nachsuche;
b.    Tatsächlicher Einsatz des anerkannten Nachsuchengespannes
c.    Alternativ: Bestätigung des Einsatzes nur des anerkannten Nachsuchenhundes (mit fremdem Hundeführer).
d.    Ggf. Nachsucheneinsatz bei einer Bewegungsjagd auf Schwarzwild.

Die Antragstellenden unterschreiben und bestätigen mit Ihrer Unterschrift ebenfalls die vorgenannten Punkte.

4.    Für die Berechnung der beantragten Förderung können nur Einsätze anerkannt werden, die in den vorgegebenen InfraWild-Formularen für das betreffende Jagdjahr korrekt und vollständig eingetragen wurden.