Das Auerhuhn (Tetrao urogallus) – Charaktervogel des Schwarzwalds – ist in Deutschland vom Aussterben bedroht und durch internationale, europäische und nationale Gesetzgebung geschützt.
Aktionsplan Auerhuhn
© Joy Coppes
Im Jahr 2008 wurde das Artenschutzprogramm „Aktionsplan Auerhuhn“ vom Land Baden-Württemberg zum Erhalt einer überlebensfähigen Auerhuhnpopulation im Schwarzwald verabschiedet. Basierend auf wissenschaftlichen Grundlagen konkretisiert der Aktionsplan Auerhuhn Maßnahmen in sechs verschiedenen Handlungsfeldern (Habitatgestaltung, Tourismus und Freizeitnutzung, Jagd, Infrastrukturelle Projekte & Windkraftnutzung, Wissenschaftliche Begleitung, Transfer & Kommunikation).
Basierend auf den Ergebnissen der Evaluation des Aktionsplans Auerhuhn wurde der Maßnahmenplan 2023 – 2028 erstellt.
Weitere Informationen zum Aktionsplan Auerhuhn finden Sie auf der Internetseite der FVA
Maßnahmenplan Auerhuhn 2023 – 2028
Das Land Baden-Württemberg setzt alles daran, das Auerhuhn im Schwarzwald zu erhalten. Basierend auf den Ergebnissen der Evaluation des Aktionsplans Auerhuhn wurde der Maßnahmenplan 2023 – 2028 erstellt. Im Maßnahmenplan 2023 –2028 sind für die Handlungsfelder Lebensraumgestaltung, Prädatorenmanagement und Reduktion von Störeinflüssen alle zu unternehmenden Aktivitäten detailliert beschrieben.
Der Auerhuhn im Schwarzwald e.V. ist als Koordinator und Ansprechpartner für die praktische Umsetzung der Handlungsfelder Habitatgestaltung, Jagd, Infrastruktur, Transfer, Kommunikation und Tourismus des Aktionsplan Auerhuhn zuständig.